Küstenwarnungen

Erläuterungen und Kriterien zu Küstenwarnungen

Auf Grund gesetzlicher Forderungen werden für die deutsche Nordseeküste (Ostfriesische Küste, Elbmündung, Seegebiet Helgoland, Nordfriesische Küste sowie Elbe von Hamburg bis Cuxhaven) und für die deutsche Ostseeküste (Flensburg bis Fehmarn, östlich Fehmarn bis Rügen, östlich Rügen) Wind- und Sturmwarnungen sowie Böen- und Gewitterwarnungen rund um die Uhr verbreitet.

Kriterien für Küstenwarnungen:
Windwarnung: ab 6 Bft Mittelwind, zusätzlich mit Angabe von Böen
Sturmwarnung: ab 8 Bft Mittelwind, zusätzlich mit Angabe von Böen
Böen-Warnung: ab 7 Bft Böen, wenn Mittelwind unter 6 Bft.
Gewitterwarnung: Warnung vor Gewittern, mit Wind- bzw. Böen-Warnung kombiniert.

Erläuterungen:
Bft = Beaufort. Mit Hilfe der Beaufort-Skala kann anhand der Auswirkungen des Windes die Windstärke geschätzt werden. Sie reicht von Stärke 0 (Windstille) bis Stärke 12 (Orkan).
Mittelwind ist der über 10 Minuten gemittelte Wind in 10 Meter über der Meeresoberfläche.